Mitführpflicht von Alkoholtestern in Frankreich
Verfasst: Fr Mär 30, 2012 12:21 pm
Ab dem 01.07.2012 ist jeder Führer eines Kfz in Frankreich verpflichtet, ein unbenutztes und sofort einsatzbereites Gerät zur Messung des Atemalkohols mitzuführen.
Zudem muss es eine entsprechende Herstelleraufschrift inklusive Angabe des Verfallsdatums aufweisen.
Die Verordnung gilt auch für ausländische Kfz- Führer auf der Durchreise-Verstösse werden mit einem Verwarngeld von 11 € geandet.
Die Geräte gibt es für einen angeblich geringen Preis an Tankstellen.
Wird wohl nicht allzu lange dauern, bis wir diesen EU- Quatsch auch einführen.
Zudem muss es eine entsprechende Herstelleraufschrift inklusive Angabe des Verfallsdatums aufweisen.
Die Verordnung gilt auch für ausländische Kfz- Führer auf der Durchreise-Verstösse werden mit einem Verwarngeld von 11 € geandet.
Die Geräte gibt es für einen angeblich geringen Preis an Tankstellen.

Wird wohl nicht allzu lange dauern, bis wir diesen EU- Quatsch auch einführen.