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Mitführpflicht von Alkoholtestern in Frankreich

Verfasst: Fr Mär 30, 2012 12:21 pm
von Kassa
Ab dem 01.07.2012 ist jeder Führer eines Kfz in Frankreich verpflichtet, ein unbenutztes und sofort einsatzbereites Gerät zur Messung des Atemalkohols mitzuführen.
Zudem muss es eine entsprechende Herstelleraufschrift inklusive Angabe des Verfallsdatums aufweisen.

Die Verordnung gilt auch für ausländische Kfz- Führer auf der Durchreise-Verstösse werden mit einem Verwarngeld von 11 € geandet.

Die Geräte gibt es für einen angeblich geringen Preis an Tankstellen.

:?

Wird wohl nicht allzu lange dauern, bis wir diesen EU- Quatsch auch einführen.

Re: Mitführpflicht von Alkoholtestern in Frankreich

Verfasst: Fr Mär 30, 2012 12:52 pm
von whitey
wie irrsinnig!

demnächst muss man dann noch nen drogenwischtest und ein rettungsboot mitführen


machen die das damit die leute checken können wieviel sie intus haben (bin übrigens für einen gesetzlichen alkoholpegel von 0,0 pm)
oder damit die Beamten sich das Mundstück sparen können? das kostet sicherlich weniger als ein alkoholtester....

Re: Mitführpflicht von Alkoholtestern in Frankreich

Verfasst: Di Apr 03, 2012 4:54 pm
von Nollwut
undas ist ein märzscherz rofl rofl rofl rofl rofl rofl rofl

Re: Mitführpflicht von Alkoholtestern in Frankreich

Verfasst: Fr Apr 06, 2012 7:07 pm
von H5N1